Taufe

Gern taufen wir dich oder dein Kind in unserer Kirche und heißen euch damit in unserer Gemeinde willkommen.

"Lasst die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solchen gehört das Reich Gottes."

(Mk. 10,14) 

Informationen zur Taufe

Im Taufgottesdienst drücken wir unseren Dank an Gott aus:
für das Leben Ihres Kindes, für die Bewahrung bei der Geburt und in den ersten Lebensmonaten. Vieles davon wird dein Kind jetzt noch nicht verstehen, auch wenn es sehr wohl viel spüren kann. Da seid dann ihr als Eltern und Paten gefragt. Stellvertretend für euer Kind versprecht ihr, ihm etwas von diesem menschenfreundlichen Gott zu vermitteln und ihm die Gemeinschaft von Christinnen und Christen zu zeigen. Darum spielt gerade auch das Patenamt eine große Rolle.

Durch die Taufe wird dein Kind Mitglied der Evangelischen Kirche. Um zu verdeutlichen, dass es in die Gemeinschaft unserer Gemeinde aufgenommen wird, taufen wir es in unserer Ev. Kirchengemeinde Brilon grundsätzlich in einem Gemeindegottesdienst. Vor allem werden Kinder im Säuglings- und Kleinkinderalter getauft, aber auch Jugendliche (z.B. während ihrer Konfirmandenzeit) und Erwachsene.

Im jeweils geltenden Gottesdienstplan sind die Gottesdienste mit Taufgelegenheit mit einem Pictogramm gekennzeichnet. Bezüglich einer Taufanfrage melde dich bitte frühzeitig vor dem gewünschten Tauftermin im Gemeindebüro. 

Tauffest an den Almequellen

Seit 2013 feiern wir jedes Jahr ein gemeinsames Tauffest für Groß und Klein am Almequelltopf, wo 104 Quellen aus den Briloner Höhen die Alme mit klarem Wasser versorgen. 

Bevor der fröhliche Gottesdienst unter freiem Himmel beginnt ziehen die Tauffamilien zum Almer Quelltopf, um das Wasser für die Taufen zu schöpfen.

Wir taufen Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bitte melde dich im Gemeindebüro.

Patenbescheinigung

Die Paten versprechen zusammen mit den Eltern, das Taufkind christlich zu erziehen. Das bedeutet, dass Eltern und Paten gemeinsam mit ihren ganz persönlichen Möglichkeiten und Begabungen dem Kind von Gottes Liebe berichten und es auf den Weg in die christliche Gemeinde hinweisen. 

Nach dem Kirchenrecht der Ev. Kirche von Westfalen muss ein/e Pate/Patin einer evangelischen Kirchengemeinde angehören und konfirmiert sein. Alle weiteren Paten können evangelisch sein oder einer christlichen Gemeinde angehören.

Wenn die Paten nicht unserer Gemeinde angehören, brauchen sie für die Taufe einen Patenschein, der ihre Kirchenmitgliedschaft bescheinigt und beim zuständigen Pfarramt am jeweiligen Wohnort zu bekommen ist. 

Patenbescheinigungen für unsere eigenen Gemeindeglieder sind während der Öffnungszeiten in unserem Gemeindebüro erhältlich.