Patenbescheinigungen

 

Die Paten versprechen zusammen mit den Eltern, das Taufkind christlich zu erziehen. Das bedeutet, dass Eltern und Paten gemeinsam mit ihren ganz persönlichen Möglichkeiten und Begabungen dem Kind von Gottes Liebe berichten und es auf den Weg in die christliche Gemeinde hinweisen. 

Nach dem Kirchenrecht der Ev. Kirche von Westfalen muss ein/e Pate/Patin einer evangelischen Kirchengemeinde angehören und konfirmiert sein. Alle weiteren Paten können evangelisch sein oder einer christlichen Gemeinde angehören.

Wenn die Paten nicht unserer Gemeinde angehören, brauchen sie für die Taufe einen Patenschein, der ihre Kirchenmitgliedschaft bescheinigt und beim zuständigen Pfarramt am jeweiligen Wohnort zu bekommen ist. 

Patenbescheinigungen für unsere eigenen Gemeindeglieder sind während der Öffnungszeiten in unserem Gemeindebüro erhältlich.

 

Bild: Norbert Neetz, epd